Andreas Lange on Wed, 20 Nov 2002 12:30:06 +0100 (CET)


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Re: [rohrpost] Nachtrag: US: freie Nutzung von Copyrights fuer Bildung


Volker Grassmuck schrieb:
> die deutsche Version der Geschichte hatte ich im letzten Posting unterschlagen. Die Bildungsschranke stellt 
> sich aktuell folgendermaßen dar. Nutzungen kleiner Teile sind ohne Erlaubnispflicht und mit Vergütung zulässig:


ich frage mich nur, wie die definition von "kleiner Teile" in Sachen 
Computerspiele anwendbar ist. ist es doch nicht moeglich, ein 
computerspiel nur teilweise zu betreiben.
auf der anderen seite sind lediglich screenshots oder handbuecher von 
computerspielen fuer den einsatz in der bildung nicht akzeptabel. ein 
interaktives medium kann man nur interaktiv vermitteln und analysieren. 
weiss jemand rat, wie auch wir dieses gesetz in zukunft bei unseren 
bildungsveranstaltungen und ausstellungen anwenden koennen?

andreas lange



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Andreas Lange
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