fRED on Thu, 5 Dec 2002 17:04:06 +0100 (CET)


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Re: [rohrpost] Fwd: Videoüberwachungs-Anlage in der Unteren Königsstraße in Betrieb genommen


Title: Re: [rohrpost] Fwd: Videoüberwachungs-Anlage in der
auszüge aus zwei datenschutzberichten der letzten jahre.
genaue quellen bin ich gerade zu faul. datenschutzbericht bei google oder heise eingeben hilft.

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Tatsache ist, dass die Bürger aufgrund des zunehmenden Einsatzes von Videotechnik immer mehr damit rechnen müssen, dass sie offen oder heimlich von einer Videokamera aufgenommen werden. Da eine Videokamera alle Personen erfasst, die in ihren Bereich gelangen, werden von der Videoüberwachung in unvermeidbarer Weise auch völlig unverdächtige Menschen mit ihren individuellen Verhaltensweisen betroffen. Die daraus resultierende Ungewissheit, ob und von wem man beobachtet wird und zu welchen Zwecken dies geschieht, kann einen latenten Anpassungsdruck erzeugen.
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Der Einsatz von Videokameras wird in der öffentlichen Diskussion oftmals
als Mittel zur Verbesserung der Sicherheit genannt. Dabei wird in der Regel
ein Einsatz an Orten vorgeschlagen, an denen sich häufig Drogenkranke
oder Obdachlose aufhalten oder an Orten, die wegen ihrer baulichen Gegebenheiten
ein Unsicherheitsgefühl bei einigen Bürgerinnen und Bürgern
verursachen. Die Frage, ob die Kriminalität an diesen Orten objektiv höher
ist als an anderen Orten oder ob die Videoüberwachung als Mittel gegen ein
Gefühl der Unsicherheit eingesetzt werden soll, wird dabei oft nicht differenziert
beurteilt. Ein Mittel, das erheblich in die Grundrechte von Bürgerinnen
und Bürgern eingreifen kann, darf aber nicht zur Beseitigung einer
lediglich subjektiv empfundenen bedrohlichen Lage eingesetzt werden.
Videoüberwachung kann zwar dazu dienen, im Fall einer Gefahr durch Aufzeichnung
Bildmaterial zu gewinnen, das für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
oder Straftaten oder zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche
hilfreich sein kann. Dennoch wird die Sicherheit des Ortes, der mittels
Videokamera beobachtet wird, nicht erhöht, wenn keine Person "vor Ort"
ist, die im Falle einer Gefährdung von Menschen oder Sachen eingreifen
könnte.
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fRED