Volker Grassmuck on 26 Jun 2000 10:20:54 -0000


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Re: [rohrpost] frage: zitate online - zitatrecht


Da unser Listenadmin nicht davon zu überzeugen ist, das Reply-to: von
Rohrpost auf die Liste zu stellen, ging folgende Antwort nur an Vera.
Vielleicht interessiert's ja auch andere.

v.


------- Forwarded Message Follows -------
To:            kuni <kuni@mail.uni-mainz.de>,kuni@mail.uni-mainz.de
Subject:       Re: [rohrpost] frage: zitate online - zitatrecht
Date:          Sat, 24 Jun 2000 01:07:21 +0200

On 23 Jun 00 at 14:01, kuni wrote:

> weiss eine(r) von euch, wo ich informationen zum zitatrecht bei
> online-publikationen finde?

Urheberrechtsgesetz § 51 Zitate
http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html#51

Speziell zur online-Situation sagt das Gesetz nichts.

> es geht unter anderem um punkte wie:
> - welche laenge darf ein zitat haben, um noch als zitat zu gelten

komplette Werke, wenn "in einem selbständigen wissenschaftlichen Werk zur
Erläuterung des Inhalts", andernfalls "Stellen", die im Gesetz nicht näher
bestimmt sind. (§ 51)

> - welche nachweise sollten in jedem fall gefuehrt werden
> (z.b.: zitate aus einem buch: muss in diesem fall der verlag genannt
> werden, oder reicht, wie im printbereich bei wiss. zitaten ueblich, ort
> und jahr)

Urheberrechtsgesetz § 63 Quellenangabe
http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html#63

> - wann gilt eine online-publikation als wissenschaftlich (bzw. macht
> wissenschaftlich/nicht-wissenschaftlich ueberhaupt einen unterschied)

macht einen Unterschied in einigen Punkten (z.B. sind Vervielfältigungen
erlaubt "zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die
Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist," (§ 53), für Publikation
dürfte nur § 51 relevant sein. Auch da dürfte eine
Literaturwissenschaftlerin, die Pynchons Enden der Parabel analysiert,
Probleme bekommen, wenn sie den kompletten Pynchon mit nachdruckt. Let
alone, online stellt.

> mich interessiert dabei auch die frage der nationalen/internationalen
> rechtslage (bei printpublikationen ist die ja unterschiedlich)

Es gibt zwar die beiden großen Urheberrechtstraditionen (droit d'auteur
und copyright), aber dennoch sind sie im Detail in den meisten Ländern
verschieden. Relevant ist, on- wie offline, das Recht im Land des
Rechteinhabers.

Was die RechtSPRECHUNG betrifft, muß jemand anderes ran. Im online-Bereich
dürfte einiges noch im Flusse sein. Und wenn Du ganz sicher gehen willst,
wirst Du eh nich um die Konsultation einer UrhRsanwältin rumkommen
(Adresse bei Bedarf).

Gruß
Volker


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